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Urlaub mit Hund und Katze Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht: Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt: Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend) Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis 2012) Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen. Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen Dänemark Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Finnland Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen) Frankreich Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Schutz- und Wachhunde (frz. Kategorie 2 Hunde) dürfen nur mit Maulkorb einreisen und müssen an der Leine geführt werden. Großbritannien/Irland/Malta Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig. Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen! Italien Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Niederlande Die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen ist verboten. Österreich Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Portugal Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden. Schweden Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig. Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen! Tschechien Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Ungarn Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht. Hinweis: Die Bestimmungen können sich jedoch kurzfristig ändern. Mit Rücksicht darauf kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden. Aktuelle Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte für Länder, die nicht aufgeführt sind, erteilen Konsulate, Fremdenverkehrsämter, Reiseveranstalter sowie Automobilclubs.
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