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Tasso sucht in Wiesbaden

Letzte Änderung:
08. Juni 2011

Kleintierservice Wiesbaden

Einreise EU

Urlaub mit Hund und Katze
  
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr
innerhalb der Europäischen Union
 
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf
grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union
(außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht:
Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland
innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend)
Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis 2012)
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
 
Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen
 
Dänemark
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
 
Finnland
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung
(Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)
 
Frankreich

Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Schutz- und Wachhunde (frz. Kategorie 2 Hunde) dürfen nur mit Maulkorb einreisen
und müssen an der Leine geführt werden.
 
Großbritannien/Irland/Malta
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf
Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen
(Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung;
amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von
mind. einem halben Jahr rechnen!
 
Italien
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
 
Niederlande
Die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen ist verboten.
 
Österreich

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
 
Portugal
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. 
In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
 
Schweden
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung
auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder
gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung;
amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit
von mind. einem halben Jahr rechnen!
 
Tschechien
Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen
Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
 
Ungarn
Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten.
Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln
zusätzlich Maulkorbpflicht.
 
Hinweis:
Die Bestimmungen können sich jedoch kurzfristig ändern.
Mit Rücksicht darauf kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden.
Aktuelle Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte für Länder,
die nicht aufgeführt sind, erteilen Konsulate, Fremdenverkehrsämter,
Reiseveranstalter sowie Automobilclubs.